Die angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die von KOMA-IT e.U. (nachfolgend -Auftragnehmer- genannt) erbrachten Leistungen für Sie als Auftraggeber.

1. Allgemeines

1.1. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge in schriftlicher und/oder digitaler Form zwischen KOMA-IT e.U. und dem Auftraggeber. Unsere AGB gelten für alle zukünftige sowie gegenwärtigen Angebote/Dienstleistungen von KOMA-IT e.U. gegenüber dem Auftraggeber. Für die Gültigkeit der AGB muss beim Vertragsabschluss nicht explizit auf die AGB verwiesen werden.

1.2. Die vereinbarten Leistungen können den dezidierten Angeboten oder Verträgen entnommen werden.

1.3. KOMA-IT e.U. wird vom Auftraggeber zugesichert, dass dieser nur als Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, also im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, agiert.

1.4. Der Auftraggeber wird über Änderungen dieser AGB schriftlich informiert. Der Auftraggeber hat vier Wochen für die schriftliche Übermittlung eines Widerspruchs an KOMA-IT e.U. zeit, in diesem Fall läuft der Vertrag zu den bisher geltenden AGB weiter.  Wird die Möglichkeit des Widerspruchs nicht wahrgenommen, gelten die aktualisierten AGB als genehmigt und akzeptiert.

2.   Angebote, Preis- & Terminangaben

2.1. Alle Angebote von KOMA-IT e.U. haben eine Gültigkeitsdauer von 14 Tage ab dem angeführten Ausstellungsdatum.

2.2. Preisangaben auf unserer Website, Angeboten und Verträgen sind lt. der Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UstG umsatzsteuerbefreit.

2.3. Angegebene Termine sind als Richtwerte zu sehen und nicht verbindlich. Verbindliche Termine müssen schriftlich vereinbart werden. 

2.4. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus diesen AGB nicht nach, ist KOMA-IT e.U. befugt, den Vertrag und sämtliche Vereinbarungen lt. Punkt 9.6. aufzulösen.

3.   Zustandekommen eines Vertrages

3.1. Ein Vertrag kommt durch die vor Ort Unterzeichnung oder der Zusendung des signierten Vertragsdokuments per E-Mail oder postalisch durch den Auftraggeber an KOMA-IT e.U. und der nachfolgenden Auftragsbestätigung durch KOMA-IT e.U. zustande.

3.2. Die nachträgliche Adaptierung der Serviceleistung/Auftragsgröße vonseiten des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch KOMA-IT e.U.. Diese Veränderungen können zu vertraglichen Anpassungen führen.

4.   Leistungsumfang

4.1. Eine Übersicht der von KOMA-IT e.U. zu erbringenden Leistungen können dem jeweiligen Angebot oder Vertrag entnommen werden.

4.2. Der technische Betrieb und Wartung der beauftragten Website wird von KOMA-IT e.U. im Rahmen des Servicevertrags übernommen. Es gelten Laufzeit- und Kündigungsbedingungen lt. Punkt 9.

4.3. Angebotene Leistungen von KOMA-IT e.U. können bis zum Hochladen auf einen Webserver sichergestellt werden. Das Auftreten eingeschränkten Verfügbarkeiten ist außerhalb des Einflussbereiches von KOMA-IT e.U. möglich.

4.4. Der Quellcode, Design, Animation der erstellten Website und allen anderen Leistungen ist vor, während als auch nach der Vertragslaufzeit Eigentum von KOMA-IT e.U. Somit besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Erhalt jeglicher Daten. Die Haftung bleibt dadurch unverändert.

4.5. Die Vorstellungen des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer auf Umsetzbarkeit und Ganzheitlichkeit überprüft. Sollte eine Realisierung der Website nicht wie vom Auftraggeber gewünscht möglich sein, wird der Auftragnehmer zeitnahe nach Erkennung dieses Faktes darauf hinweisen. Alle notwendigen Daten für die Umsetzung der Homepage hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer fristgerecht unentgeltlich schriftlich zur Verfügung zu stellen.

4.6. Auf Grundlage der Wünsche und Vorstellungen des Auftraggebers entwirft KOMA-IT e.U. die Internetseite des Auftraggebers und präsentiert ihm diese im Rahmen der vertraglich vereinbarten Feedbackrunden oder durch digitale Übermittlung. Zu diesem Zeitpunkt kann der Auftraggeber Änderungswünsche schriftlich lt. Vertragsbedingungen an KOMA-IT e.U. übermitteln. Änderungen über oder außerhalb der vertraglich vereinbarten Leistungen sind kostenpflichtig. Änderungen, welche der Auftraggeber als notwendig erachtet, sind davon ausgeschlossen.

4.7. Eine komplette Neugestaltung oder Rekonstruktionen der Homepage, welche über den Rahmen der definierten Veränderungsaufträge hinausgeht, ist nicht Teil des Vertrags. Hierzu kann eine zusätzliche Beauftragung vereinbart werden.

5.   Mitwirken des Auftraggebers

5.1. Die vom Auftraggeber übermittelten Informationen und Dateien dürfen keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen, dies ist vom Auftraggeber sicherzustellen und zu verantworten. KOMA-IT e.U. haftet nicht bei Verletzungen dieser Rechte. Für die zur Verfügung gestellten Inhalte jeglicher Form ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber stellt KOMA-IT e.U. von allen Ansprüchen und Kosten frei.

5.2. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zeitnahe die zu übermittelten Dateien (Fotos, Texte, Grafiken etc.) in digitaler Form und verwendbarerer Qualität zur Verfügung zu stellen.

5.3. Verpflichtende Abnahme der Internetseite wie in Punkt 10. definiert.

6.   Rechnung

6.1. Der monatliche Rechnungsbetrag ist den individuellen Vertragsdokumenten zu entnehmen. Die erste Rechnung über die von KOMA-IT e.U. erbrachten Leistungen werden mit dem Abnahmedatum der Website monatlich im Voraus verrechnet.

6.2. Alle darauffolgenden Rechnungen nach der Ersten werden mit dem Vertragsdatum monatlichen im Voraus ausgestellt.

Beispiel der monatlichen Rechnungslegung:   

Vertragsdatum = 01. März | Abnahmedatum = 05. März

  1. Rechnung fällig am: 05. März
  2. Rechnung fällig am: 01. April
  3. Rechnung fällig am: 01. Mai

6.3. Rechnungen werden dem Auftraggeber per E-Mail (im PDF-Format) zugesandt. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden. Digitale Schriftstücke sind mit Originaldokumenten in Papierform rechtlich gleichgestellt.

7.   Zahlung

7.1. Ein SEPA-Basis-Mandat für den Einzug sämtlicher Forderungen per Lastschrift wird vom Auftraggeber an KOMA-IT e.U. erteilt.

7.2. Ohne eingerichtetem SEPA-Basis-Mandats ist die Rechnung ist spätestens 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

7.3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 10,00 EUR pro Monat ab der ersten Mahnung in Rechnung gestellt. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen 21 Tage ab Rechnungsdatum nicht nach, ist KOMA-IT e.U. berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, alle fortlaufenden Leistungen einzustellen sowie der freien Verwendung aller vertraglich vereinbarten Ressourcen und Dienste (z.B. Domains, Hosting etc.).

8.   Änderungsaufträge & Mehraufwand

8.1. Der Auftraggeber kann pro Jahr die vertraglich vereinbarte Anzahl an Änderungsaufträgen anfordern. Diese müssen schriftlich per E-Mail mit einer detaillierten Beschreibung der gewünschten Veränderung an KOMA-IT e.U. übermittelt werden.

8.2. Eine Änderung kann nur alle 14 Tage beauftragt werden und darf den Arbeitsaufwand von zwei Stunden nicht übersteigen. Sollte ein Änderungsauftrag einen höheren Aufwand erfordern wir KOMA-IT e.U. den Auftraggeber darüber in Kenntnis setzen, um die weitere Vorgehensweise zu klären.

8.3. Änderungsaufträge werden von KOMA-IT e.U. berechtigt abgelehnt, wenn diese technisch/zeitlich nicht zumutbar sind oder den AGB widersprechen. Im Fall der Ablehnung wird der Auftraggeber per E-Mail, telefonisch oder persönlich darüber in Kenntnis gesetzt.

8.4. Vom Auftraggeber nicht verwendete Änderungsaufträge werden nicht in das nächste Jahr, beginnend mit dem Vertragsdatum der jeweiligen Website übernommen.

8.5. Für Mehraufwendungen, welche die vertraglich vereinbarten Leistungen übersteigen (z.B. Anzahl der jährlichen Änderungsaufträge), wurde ein Stundensatz von 85,00 EUR sowie folgende Einzelleistungen vereinbart (gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UstG umsatzsteuerbefreit):

  • 55,00 EUR pro Fotos bzw. Grafik, welche in die Website eingearbeitet wird.
  • 55,00 EUR pro Button, der in die Website verändert/eingearbeitet wird.

8.6. Sollte der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß diesen AGB nicht nachkommen, ist er verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Auftragnehmers mit den in Punkt 8.5. definierten Stundensätzen zu vergüten.

9.   Laufzeit & Kündigung

9.1. Mit Vertragsschluss beginnt die Laufzeit von 24 Monaten. Die Vertragslaufzeit verschiebt sich durch mögliche Freimonate entsprechend nach hinten. Gleiches gilt für eine Abnahme, welche erst über 1 Monat nach dem Vertragsdatum erfolgt.

9.2. Kündigungen von Verträgen müssen mindestens 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit, das Vertragsdatum ist relevant, schriftlich von einer Partei der anderen übermittelt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert.

9.3. In der schriftlichen Kündigung muss eine eindeutige Erklärung enthalten sein. Der betroffene Vertrag wird nach Erhalt der Kündigungsbestätigung durch KOMA-IT e.U. mit dem nächst möglichen regulären Kündigungsdatum aufgelöst.

9.4. Eine außerordentliche Kündigung ist zulässig, wenn der Auftraggeber trotz Abmahnung gegen diese AGB verstößt, bzw. seinen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt.

9.5. Eine außerordentliche Kündigung durch KOMA-IT e.U. kann ebenfalls im Rahmen der Schaffung einer neuen juristischen Person (z.B. GmbH) durch den Inhaber von KOMA-IT e.U. und der damit einhergehenden Übernahme aller aktiven und geplanten Verträge von KOMA-IT e.U. erfolgen. In diesem Fall wird das ursprüngliche Vertragsdatum für die Rechnungslegung herangezogen. Bestehende Vertragsbindungen und Laufzeiten werden mit der aktuellen Restzeit anhand der Vertragsdaten von KOMA-IT e.U. fließend weitergeführt.

9.6. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung aufgrund der in den AGB angeführten außerordentlichen Kündigungsgründen (außer Punkt 9.5.) oder durch Kulanz vor der Fertigstellung der Website oder während der regulären Vertragslaufzeit behält sich KOMA-IT e.U. das Recht vor, eine Aufwandsgebühr von mindestens 750 EUR zu verrechnen. Mit der Zahlung dieser Gebühr sind alle ausstehenden Ansprüche erlassen und die Vertragsbeziehung wird beendet.

10.       Abnahme durch den Auftraggeber

10.1. Variierend nach den vertraglich festgelegten Konditionen stehen dem Auftraggeber eine bestimmte Anzahl an Feedbackgespräche mit KOMA-IT e.U. bis zur Veröffentlichung der Website zur Verfügung.

10.2. Nach Durchführung aller notwendigen Feedbackgespräche inkl. etwaiger geringer Anpassungen wird die Website finalisiert dem Auftraggeber übergeben, welcher die Internetseite abnimmt.

10.3. Nach Übergabe der beauftragten Website ist der Auftraggeber verpflichtet, unter der Voraussetzung, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen von KOMA-IT e.U. erbracht wurden, die Homepage abzunehmen. Ab dem Datum der Fertigstellung und Übergabe beträgt die Abnahmefrist 7 Tage.

10.4. Die Prüfung der Website sowie deren Funktionalität sind Pflichten des Auftraggebers. Eventuelle Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Tagen bekannt zu geben. KOMA-IT e.U. wird die Beanstandungen, sofern diese vertraglich vereinbart wurden, zeitnahe beheben.

10.5. Werden vom Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen ab Fertigstellung und Übernahme keine Mängel schriftlich an KOMA-IT e.U. gemeldet, gilt die Internetseite als abgenommen und freigegeben. Änderungen nach der Abnahme sind kostenpflichtig bzw. müssen über die in Punkt 8. definierten Änderungsaufträge vom Auftraggeber veranlasst werden.

10.6. KOMA-IT e.U. ist zur Teilabnahme einzelner Vertragskomponenten befähigt. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Teilabnahme, wenn die vorgezeigten Komponenten den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.

11.       Domain, Hosting & E-Mail

11.1. Die Registrierung der Domain wird von KOMA-IT e.U. für den Auftraggeber nach Angebotsunterzeichnung übernommen. Die Vergabe der gewählten Domain des Auftraggebers wird von der zuständigen Registrierungsstelle bearbeitet und liegt außerhalb des Einflussbereiches von KOMA-IT e.U. Aus diesem Grund kann eine Domain erst nach erfolgreicher Registrierung zugesichert werden. Bis zur Registrierung kann nur eine aktuelle Verfügbarkeitsprüfung der Domain durchgeführt werden, hierbei sind alle Angaben ohne Garantie.

11.2. Die Rolle des Domaininhabers, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten übernimmt der Auftraggeber bei der erfolgreichen Domainregistrierung durch KOMA-IT e.U. Für die auf der Website veröffentlichten Informationen ist der Domaininhaber ganzheitlich verantwortlich.

11.3. Im Bereich von Domain, Webhosting und möglichen anderen Drittanbieter gelten die jeweiligen Anbieter AGB. KOMA-IT e.U. übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

11.4. Abhängig von den vertraglich vereinbarten E-Mail-Modalitäten kann die Anzahl der verfügbaren E-Mail-Adressen, deren dezidierter Speicherplatz, die max. Anhangsgröße/Anzahl Empfänger/Größe ausgehender E-Mails und Anzahl/Gesamtnachrichten pro E-Mail-Adresse sowie der Auftraggeber-Login variieren.  Für alle versendeten/erstellten/geteilten Inhalte (E-Mails, Social-Media etc.) über die zur Verfügung gestellten E-Mail-Adressen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich und haftbar. Die Papierkorbinhalte aller E-Mail-Adressen werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Sind im individuellen Vertrag keine E-Mail-Spezifikationen angegeben, gelten die folgenden – Speicherplatz: 1 GB / Anhangsgröße: 25 MB / Größe ausgehender E-Mails: 35 MB / max. Gesamtnachrichten pro E-Mail-Adresse: 15.000 / max. Empfänger: 100 / Mailversandt pro Tag: 300.

12.       Datenschutz, Kennzeichnung & Referenzen

12.1. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung übermittelten personenbezogenen Daten werden von KOMA-IT e.U. dokumentiert und verarbeitet. Die Auftraggeber Daten werden für die Leistungserbringung, Administration, Koordination sowie zum Referenzieren herangezogen.

12.2. Es werden nur für die Geschäftsbeziehung relevanten Daten erhoben.

Die folgenden Daten können von KOMA-IT e.U. erhoben und verwendet werden:

  • Firmendaten (Firmenname, Adresse, Rechtsform, FN, UID, GISA-Zahl, Ansprechperson, E-Mail, Telefonnummer etc.);
  • Bild-, Ton- & Textdateien
  • Zahlungs- & Bankdetails:
    • Bankname
    • IBAN
    • BIC
  • Referenzen des Auftraggebers/Website:
    • Nennung auf den Referenzseiten von KOMA-IT e.U.
    • Nennung als Auftraggeber der KOMA-IT e.U.
    • Nennung in sozialen Medien
    • Nennung in einem Newsletter (Online & Printmedien)
    • Diverse andere Verwendung für Marketingzwecke der KOMA-IT e.U.

12.3. Persönliche Auftraggeber Daten werden nur im Rahmen von technischen Notwendigkeiten (z.B. bei der Domainregistrierung), bei außergewöhnlicher Kündigung lt. Punkt 9.5. sowie aufgrund zwingender Rechtsvorschriften weitergegeben bzw. abgeglichen.

12.4. Die Aufbewahrungsdauer der Auftraggeber Daten richtet sich nach Dauer der Geschäftsbeziehung der für uns geltenden rechtlichen und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten sowie darüber hinaus erteilte Genehmigungen.

12.5. KOMA-IT e.U. behält sich das Recht vor, eine unentgeltliche Kennzeichnung des Auftragnehmers (z.B. Verlinkung, Grafiken etc.) auf der erstellten Homepage zu platzieren. Kennzeichnungen des Auftragnehmers dürfen durch den Auftraggeber nicht entfernt werden.

12.6. Die Entfernung der Auftragnehmer Kennzeichnung kann vertraglich vereinbart werden.

13.       Haftungsausschluss

13.1. Für den Inhalt der Internetseite ist vollumfänglich der Auftraggeber verantwortlich. KOMA-IT e.U. übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen stehen sowie Folgeschäden jeglicher Art.

13.2. Für nicht von KOMA-IT e.U. verursachte Störungen und Schäden (z.B. Software, Hardware etc.) wird von KOMA-IT e.U. keine Haftung übernommen.

13.3. Für die Datensicherung ist der Auftraggeber verantwortlich, außer es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet KOMA-IT e.U. bei einem Datenverlust. Es obliegt dem Auftraggeber, im Falle eines Nichtverschuldens oder Vertretenmüssen von KOMA-IT e.U., sämtliche notwendigen Daten erneut unentgeltlich an den Auftragnehmer zu senden.

13.4. Der Auftragnehmer haftet lediglich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von KOMA-IT e.U. ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt ebenfalls für mögliche Verschulden eines Erfüllungsgehilfen von KOMA-IT e.U.

14.       Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1. Es findet ausschließlich das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auf die Vertragsbeziehung zwischen KOMA-IT e.U. und dem Auftraggeber Anwendung.

14.2. Für inländische und internationale Auftraggeber ist die Gerichtsstandvereinbarung zu gleichermaßen gültig. Der Geschäftsstandort von KOMA-IT e.U. sowie das dementsprechend zugehörige Gericht sind bei Rechtsstreitigkeiten als Erfüllungsort zuständig.

15.       Sonstige Bestimmungen

15.1. Sämtliche Neben- und Sondervereinbarungen oder Abweichungen der genannten Punkte bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es bestehen keine mündlichen Vereinbarungen zu diesem Vertrag.

15.2. Wenn einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, unwirksame Bestimmungen durch andere, die dem wirtschaftlichen Gewollten am nächsten kommen, zu ersetzt. 

15.3. Die Geschäftsbedingungen oder AGB eines Auftraggebers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Einbeziehung der Auftraggeber AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Stand vom 08.11.2024